„Wir dürfen diese Entwicklung nicht einfach so hinnehmen. Auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung nicht direkt von der Kreispolitik gestaltet werden darf, so müssen wir doch dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichen in dieser Frage zukunftsfähige Entscheidungen treffen“, sieht Rainer Krätschmer, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, auch die Kreispolitiker gefordert, an einer guten Lösung aktiv mitzuarbeiten.
Aus diesem Grund befindet sich die SPD-Kreistagsfraktion mit den Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung im Gespräch, um hier Verständnis für die besondere Situation des Main-Kinzig-Kreises zu schaffen. „Die städtischen Regionen sind nachweislich im gesamten Bundesgebiet im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich besser versorgt. Eine Arztpraxis in diesen Regionen ist aus sehr unterschiedlichen Interessenlagen interessanter, nicht nur bedingt durch wirtschaftliche Fragen, sondern auch“, erläutert Bernd Becker, SPD-Mitglied im sozialpolitischen Ausschuss des Kreistages, „von einem Bündel unterschiedlichster weiterer Motive geprägt.“ Aktuell sei die Lage so, dass nach dem Ausscheiden eines Arztes aus dem aktiven Dienst, die Praxis mit der kassenärztlichen Zulassung vom ausscheidenden Arzt verkauft werde und der Käufer diese Praxiszulassung an jeden Ort im Main-Kinzig-Kreis mitnehmen könne. „Alle Bemühungen, diese Verfahrensweise zu ändern, seien bis heute an den bestehenden Einteilungen der Zulassungsbereiche gescheitert. Dies trifft vor allem die ländlicheren Regionen des Main-Kinzig-Kreises.“
Ziel der Gespräche mit der KV werde es daher sein, einen Weg aus dieser Sackgasse der ärztlichen Versorgungsorganisation zu finden. Dabei befinden sich die einzelnen kassenärztlichen Organisationen der Länder durchaus in einem Streit, wie eine zukunftsfähige Lösung aussehen könnte. „Eine der sich anbietenden Lösungen ist die Aufteilung des Main-Kinzig-Kreises in zwei Versorgungsgebiete. Dies ist jedoch ohne Mitwirkung der Bundesebene nicht zu erreichen. Zum anderen wird die Verteilung der von den Kassen für die Behandlung zur Verfügung gestellten Gelder von der kassenärztlichen Organisation selbständig geregelt. Hier gäbe es die Möglichkeit, Sicherstellungszuschläge zu zahlen, um den nicht so gut ausgestatteten Raum besser mit Abrechnungsmitteln zu versorgen. „Denn die kassenärztlichen Vereinigungen“, so Rainer Krätschmer und Bernd Becker, „hätten dieses Verteilungsmonopol nur, weil es ihr Auftrag sei, die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Welche Lösungen für beide Seiten darstellbar und für Arzt und Patient zukunftsfähig seien, das werde in den kommenden Monaten zu diskutieren sein.“








